Allgemeine
Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 

I Allgemeine Bestimmungen
1 Vertragspartner sind der Teilnehmer und der Veranstalter.
2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange.
Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).
3 Der Teilnehmer versichert unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen körperlich und geistig in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.
4 Alle Nebenabreden und Änderungen des Teilnehmervertrages sowie der AGB bedürfen der Schriftform. Sie erlangen Gültigkeit erst nach der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.
5 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung kurzfristig zu verschieben oder abzusagen gegen Rückerstattung des vollen Teilnahmebeitrages.

II Sicherheit
1 Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und ohne weiteres Zutun des Veranstalters seine Ausrüstung dem Veranstalter für eine Sicherheitsprüfung vorzuführen. Allerdings ist er während der Dauer des Spiels weiterhin für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.
2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenem Feuer außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung, sowie Drogenkonsum oder übermäßiger Alkoholkonsum.
3 Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
4 Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.

III Haftung
1 Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
2 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
3 Die Veranstalter haften nicht für Sach-oder Personenschäden, insbesondere nicht für verlorene Gegenstände, es sei denn, es liegt grob fahrlässiges Verhalten der Veranstalter vor. Eine Personen- Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus.

IV Urheberrecht und Aufzeichnungen
1 Alle Rechte, insbesondere der gewerblichen Vermarktung an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
2 Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen, bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
3 Aufnahmen von seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
4 Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.

V Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschuss von der Veranstaltung
1 Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.
2 Bei Rücktritt des Teilnehmers versucht der Veranstalter den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages nicht möglich.
3 Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte ein Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht möglich, ohne Absprache mit dem Veranstalter, eine andere Person an seiner statt an der Veranstaltung teilnehmen zu lassen.

VI Teilnehmerbetrag, Zahlungsverzug
1 Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, findet kein Vertragsverhältnis statt.
2 Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
3 Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

VII Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz
1 Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden.
2 Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, E-Mail sowie eine Fotografie umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, Klasse, etc.).
3 Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch gespeichert oder weitergegeben.

VIII Wenn Teilnehmer Vollkaufmann ist, gelten abweichend von obigen Klauseln folgende Bestimmungen
1 Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ebenso wie Schadensersatz aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug auf den Ersatz des Teilnehmerbeitrages beschränkt. Eine weitergehende Haftung findet nicht statt.
2 Für den Fall, dass der Veranstalter dem Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung die Möglichkeit bietet seinem Gewerbe nachzukommen (Verkaufsstand, Ausschank, aber auch künstlerische Tätigkeiten wie Gewandungsschneiderei, Filmproduktion, Anfertigung von Videomitschnitten, etc.) bzw. diesen zur Durchführung dieses Gewerbes engagiert, entbindet der Teilnehmer den Veranstalter von allen Haftungspflichten, insbesondere aber nicht ausschließlich in Bezug auf die in den Bereich der Veranstaltung eingebrachten Waren, Wertgegenstände und zur Gewerbedurchführung notwendigen Werkzeuge.

Teilnahmebedingungen
1 Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
2 Auf eine nach Geschlecht getrennte Unterbringung wird seitens der Veranstalter nicht geachtet.
3 Wer sich strafbar macht (Diebstahl, Körperverletzung, etc.) muss unmittelbar und unbedingt mit einer Anzeige seitens des Veranstalters rechnen.
 
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der allgemeine Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der Bedingungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglichen vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. Es gelten die allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zuverlässiger weise vereinbart werden kann – der Sitz des Veranstalters.
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